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   OLG Stuttgart, 05.03.2010 - 10 W 7/10   

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https://dejure.org/2010,9543
OLG Stuttgart, 05.03.2010 - 10 W 7/10 (https://dejure.org/2010,9543)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.03.2010 - 10 W 7/10 (https://dejure.org/2010,9543)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. März 2010 - 10 W 7/10 (https://dejure.org/2010,9543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Streitwert beträgt 20 % des Nominalbetrags der Sicherungshypothek bei beantragter Löschungsbewilligung Zug um Zug gegen Zahlung des Nennbetrags der Hypothek

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 778
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94

    Zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2010 - 10 W 7/10
    Dies wird jedoch in vielen Fällen dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Durchsetzung des Löschungsbegehrens nicht gerecht und beeinträchtigt dann den Justizgewährungsanspruch der Partei (vgl. BVerfG NJW-RR 2000, 946).
  • OLG Celle, 23.02.2005 - 16 W 11/05

    Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall einer Sicherungszwecks;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2010 - 10 W 7/10
    Zu Recht wird deshalb bei der Frage, ob sich der Streitwert einer Klage auf Bewilligung einer Löschung einer Tilgungshypothek nach der offenen Restschuld richtet, darauf abgestellt, ob der Fortbestand einer Forderung im genannten Umfang streitig ist (OLG Koblenz a.a.O., Juris RN 5; OLG Celle MDR 2000, 1456; MDR 2005, 1196, Juris RN 9; abweichend OLGR Frankfurt 2004, 348, das allein auf den Valutenstand abstellt).
  • OLG Rostock, 05.08.2009 - 3 W 44/09

    Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Sicherungshypothek

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2010 - 10 W 7/10
    Deshalb wird nach inzwischen wohl herrschender Meinung für eine Klage auf Löschung eines Grundpfandrechts, das nicht valutiert, lediglich 20 % des Nominalbetrags als Streitwert angesetzt (vgl. Zöller-Herget, a.a.O. § 3 RN 16 "Löschung" m.w.N.; OLG Nürnberg MDR 2009, 217; OLGR Rostock 2009, 969; OLGR Koblenz 2009, 580).
  • OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00

    Zugrundelegung des Nominalwerts des Grundpfandrechts bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2010 - 10 W 7/10
    Zu Recht wird deshalb bei der Frage, ob sich der Streitwert einer Klage auf Bewilligung einer Löschung einer Tilgungshypothek nach der offenen Restschuld richtet, darauf abgestellt, ob der Fortbestand einer Forderung im genannten Umfang streitig ist (OLG Koblenz a.a.O., Juris RN 5; OLG Celle MDR 2000, 1456; MDR 2005, 1196, Juris RN 9; abweichend OLGR Frankfurt 2004, 348, das allein auf den Valutenstand abstellt).
  • OLG Nürnberg, 27.11.2008 - 6 W 2061/08

    Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2010 - 10 W 7/10
    Deshalb wird nach inzwischen wohl herrschender Meinung für eine Klage auf Löschung eines Grundpfandrechts, das nicht valutiert, lediglich 20 % des Nominalbetrags als Streitwert angesetzt (vgl. Zöller-Herget, a.a.O. § 3 RN 16 "Löschung" m.w.N.; OLG Nürnberg MDR 2009, 217; OLGR Rostock 2009, 969; OLGR Koblenz 2009, 580).
  • OLG Koblenz, 31.03.2009 - 5 W 143/09

    Streitwert einer Klage auf Bewilligung der Löschung einer Tilgungshypothek;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2010 - 10 W 7/10
    Deshalb wird nach inzwischen wohl herrschender Meinung für eine Klage auf Löschung eines Grundpfandrechts, das nicht valutiert, lediglich 20 % des Nominalbetrags als Streitwert angesetzt (vgl. Zöller-Herget, a.a.O. § 3 RN 16 "Löschung" m.w.N.; OLG Nürnberg MDR 2009, 217; OLGR Rostock 2009, 969; OLGR Koblenz 2009, 580).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2003 - 13 W 48/03

    Streitwertbemessung: Klage auf Löschung von Grundschulden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2010 - 10 W 7/10
    Zu Recht wird deshalb bei der Frage, ob sich der Streitwert einer Klage auf Bewilligung einer Löschung einer Tilgungshypothek nach der offenen Restschuld richtet, darauf abgestellt, ob der Fortbestand einer Forderung im genannten Umfang streitig ist (OLG Koblenz a.a.O., Juris RN 5; OLG Celle MDR 2000, 1456; MDR 2005, 1196, Juris RN 9; abweichend OLGR Frankfurt 2004, 348, das allein auf den Valutenstand abstellt).
  • BGH, 16.02.2017 - V ZR 165/16

    Streitwert einer Klage auf Einwilligung in die Löschung einer Grundschuld

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass lediglich ein Bruchteil des Nennbetrags der Grundschuld anzusetzen sei, da es nur um die Beseitigung einer formell noch bestehenden grundbuchmäßigen Position gehe (OLG Stuttgart, MDR 2010, 778; OLG Nürnberg, MDR 2009, 217; OLGR Frankfurt 2008, 321; OLGR Rostock 2009, 969, 970; OLG Celle, MDR 2005, 1196; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Löschung"; MüKo-ZPO/Wöstmann, 5. Aufl., § 6 Rn. 18; Wieczorek/Schütze/Kruis, ZPO, 4. Aufl., § 3 Stichwort "Löschung"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 37. Aufl., § 3 Rn. 99; N. Schneider in Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, 14. Aufl., Rn. 3548 ff.; offen gelassen BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - II ZR 214/10, juris Rn. 4; BVerfG, NJW-RR 2000, 946, 947; vgl. auch Senat, Beschluss vom 15. April 2010 - V ZR 182/09, juris Rn. 5).
  • OLG Naumburg, 29.07.2015 - 5 U 59/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags: Vertrauensschutz bei Weglassen der in der

    Der Streitwert ergibt sich aus der Addition des mit der Hilfswiderklage geltend gemachten Betrages von 131.880,61 ?, auf den gem. § 45 Abs. 1 GKG abzustellen ist und eines Zuschlages von 20 v.H. des Nennbetrages der Grundschuld (20 v.H. von 140.000 ?), mithin 28.000 ? wegen der vorzeitigen Beendigung des Vertrages (OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. März 2010, 10 W 7/10 m.w.N.).
  • LG Ulm, 26.10.2015 - 4 O 233/15

    Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs von Darlehensverträge; Interesse des

    Die vom Klägervertreter zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart vom 05.03.2010, 10 W 7/10 , ist im vorliegenden Fall, bei dem es um Rückabwicklung eines Darlehensvertrages geht, nicht einschlägig.
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